Änderungen ab 2011
Letzte Aktualisierung: 23.12.2010
[Internetseite neu erstellt und inhaltlich an die geänderte Rechtslage ab 2011 angepasst]
Die Lohnsteuerkarte wurde letztmalig für das Jahr 2010 versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.
Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt. Arbeitgeber dürfen die Karte also nicht Ende 2010 vernichten, sondern behalten sie noch ein weiteres Jahr.
Wer den Arbeitsplatz wechselt, nimmt die Karte wie gehabt mit - auch in 2011.
Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus.
Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen.
Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für alle Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.
Die Finanzämter werden bereits im Jahr 2010 zuständig, falls die Änderungen den Lohnsteuerabzug 2011 betreffen.
Hierbei ist die Lohnsteuerkarte 2010 für die Eintragung der Änderungen im Jahr 2011 beim Finanzamt vorzulegen - bei Ehegatten ggfls. beide Lohnsteuerkarten.
Weiterführende externe Links zum Thema:
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Finanzamt Bernkastel-Wittlich [mehr] [URL: http://www.finanzamt-bernkastel-wittlich.de] |
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ElsterWeb (Arbeitnehmer) - die elektronische Lohnsteuerkarte [mehr] [URL:https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php] |
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Elster - Download ELSTAM-Broschüre (PDF-Dokument) [hier klicken] [URL: https://www.elster.de/download/ELStAM-Broschuere.pdf] |
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Bundesfinanzministerium [mehr] [URL: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/ sid_AEF1EE035C150A43F722A0D4D6279E53/DE/ Buergerinnen__und__Buerger/ Arbeit__und__Steuererklaerung/091015__Steuerkarte.html?__nnn=true] |
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