Letzte Aktualisierung: 28.04.2011
[Text im Absatz "VERFAHREN" überarbeitet und neue Informationen ergänzt]
(Kfz-Außerbetriebsetzung)
VERFAHREN:
Bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen oder Anhängern wird im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I die Abmeldung vermerkt. Ebenso wird die Außerbetriebsetzung im Fahrzeugbrief eingetragen. Die Kennzeichen werden entstempelt und zusammen mit den Fahrzeugpapieren wieder ausgehändigt.
Bei der Vorsprache kann eine Erklärung zur Anschlussreservierung des Kennzeichens gemacht werden. Möglich sind eine Reservierung auf den eingetragenen Halter (3 Monate) oder für das Fahrzeug (1 Jahr).
Bei einer Reservierung auf den Halter ist folgendes zu beachten:
- Zwischen Abmeldung und Wiederanmeldung ist eine Frist von ca. 10 Tagen einzuhalten.
- Es muss sich mindestens um eine 4-stellige Buchstaben-/Zahlenkombination handeln. Ausnahmen sind nur auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle der Kreisverwaltung aus technischen Gründen - z.B. mangelnder Platz - möglich.
Sieben Jahre nach erfolgter Außerbetriebsetzung erlischt die Betriebserlaubnis. Dann ist für eine Wiederzulassung eine Vollabnahme nach
§ 21 StVZO erforderlich, da die Fahrzeug- und Halterdaten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht sind.
Die Zulassungsstelle informiert das Finanzamt und die Kfz-Versicherung über die Außerbetriebsetzung.
HINWEIS:
Bei Verlust des Fahrzeugscheines, Fahrzeugbriefes oder eines der Kennzeichen kann die Außerbetriebsetzung nur bei der Zulassungsbehörde der zuständigen Kreisverwaltung vorgenommen werden.
Anmeldungen, Namensänderungen und Halterwechsel können ebenfalls nur bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes erfolgen.
ZUSTÄNDIGKEIT:
Zulassungsstellen der Kreisverwaltung:
54516 Wittlich, Kurfürstenstr. 16, Tel. 06571-540
54470 Bernkastel-Kues, Gestade 18, Tel. 06531-989847
Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Kröv-Bausendorf:
EG, Zimmer A008, Robert-Schuman-Str. 65, 54536 Kröv
Mitarbeiter: Frau Schnitzius und Herr Müllen
Telefon: 06541-706113 und 06541-706114
E-Mail (Frau Schnitzius) - E-Mail (Herr Müllen)
BENÖTIGTE DOKUMENTE:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kfz-Kennzeichen
WEITERE INFORMATIONEN (EXTERNER LINK):
Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
(Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen)
[URL:http://www.bernkastel-wittlich.de/zulassungen.html?&L=0]
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